Schlagwort-Archive: Sicherheit

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DGUV 1

Ersetzt die BGVA 1. Grundsätze der Prävention. Wichtig: “Dritter Abschnitt-Erste Hilfe”. Hieraus ergibt sich die Anforderung, dass immer eine zweite Person, die die Noteinrichtung bedienen kann, in Rufnähe sein muss.

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DACHS PSA gegen Absturz

(DACHS = Internationale Arbeitsgruppe Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol)

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Betriebssicherheitsverordnung

 

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Sicherheitsgeschirr auf mobilen Hubarbeitsbühnen

Selbstfahrende Ausleger-Hubarbeitsbühnen sind ein viel genutztes Arbeitsmittel, das die Arbeiten in der Höhe deutlich sicherer und effektiver macht. Die Gefahr, aus dem Korb geschleudert zu werden, ist bei diesen Auslegerbühnen aber immer gegenwärtig, und in der Regel nicht vorhersehbar.

Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist daher ein wichtiger Baustein in der Sicherheitshierarchie. Deutlich wurde bei den praktischen Versuchen, dass nur durch Rückhalten der Person im Arbeitskorb schwere Verletzungen, Lebensgefahr und Probleme bei der Rettung verhindert werden können. Zudem kann es bei sehr leicht gebauten Bühnen bei einem Absturz durch die auftretenden Fangkräfte zu Festigkeits- und Stabilitätsproblemen in der Korbstruktur kommen – oder sogar zum Umsturz der ganzen Bühne.

Deshalb ist jegliches Herausschleudern von Personen mit allen Mitteln zu vermeiden. Der Test hat deutlich gezeigt, dass für Hubarbeitsbühnen zugelassene Höhensicherungsgeräte, wie der Acccon Click Block allen anderen Systemen hinsichtlich Funktionalität und Sicherheit weit überlegen sind.

Ergebnis der BG PSAgA Arbeitsgruppe / April 2012

Geeignete Anschlageinrichtungen ( ≥ 3 kN) müssen im Arbeitskorb vorhanden sein.

Beim Verfahren der Auslegerbühne mit abgesenktem Arbeitskorb ist die kürzest mögliche Verbindung zwischen Anschlagpunkt und der vorderen, sternalen Öse des Auffanggurtes zu wählen.

Die Ausrüstungen müssen so beschaffen sein, dass eine maximal einstellbare Länge zwischen Anschlagpunkt und Auffangösen am Auffanggurt von 1,80m nicht überschritten werden kann.

Bei Arbeiten jeglicher Art sowie beim Verfahren der Bühne wird ein Höhensicherungsgerät (speziell für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen geprüft/zugelassen) empfohlen.

Alternativ hierzu kann auch ein in der Länge verstellbares Verbindungsmittel mit energieabsorbierender Funktion (Bandfalldämpfer) bzw. ein mitlaufendes Auffanggerät mit beweglicher Führung eingesetzt werden (geprüft und zugelassen für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen).

Diese Ausrüstungen müssen jederzeit so kurz wie möglich eingestellt sein (≤ 1,8 m).

Teleskoparbeitsbühnen

Es wird dringend empfohlen bei der Arbeit auf mobilen Teleskoparbeitsbühnen Sicherheitsgeschirr sowie längenverstellbare Verbindungsmittel mit Falldämpfer, oder für Hubarbeitsbühnen zugelassene Höhensicherungsgeräte einsetzen. (geprüft für Kantenbeanspruchung mit 180°-Umlenkung) Maximale Systemlänge < 1.80m
Zu diesen Arbeitsbühnen zählen: LKW- und Anhängerarbeitsbühnen und selbstfahrende Teleskoparbeitsbühnen.

Siehe Ergebnis der PSAgA Arbeitsgruppe

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SO/DIS 18893 | Fahrbare Hubarbeitsbühnen

Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb – im Internet käuflich zu erwerben.

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Symbole auf Hubarbeitsbühnen

Symbole eignen sich gut um für in allen Sprachen verständliche Vorgänge zu beschreiben.

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2009/104/EG

Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)

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89/655/EWG

Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.

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TBRS 2121

Technische Regeln für Betriebssicherheit Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen

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Arbeitsschutzgesetz | ArbSchG

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

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BGR 159 (DGUV 101-005)

Korb am Kran

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BGR 198 (DGUV 112-198)

Einsatz von PSA

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BGR 500 (DGUV 100-500)

Beschreibt Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit mit Hubarbeitsbühnen

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Best-Practice-Richtlinie für mobile Hubarbeitsbühnen

Vermeidung von Unfällen durch Einklemmen und Einquetschen am Arbeitskorb.

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