Ergebnis der BG PSAgA Arbeitsgruppe / April 2012

Geeignete Anschlageinrichtungen ( ≥ 3 kN) müssen im Arbeitskorb vorhanden sein.

Beim Verfahren der Auslegerbühne mit abgesenktem Arbeitskorb ist die kürzest mögliche Verbindung zwischen Anschlagpunkt und der vorderen, sternalen Öse des Auffanggurtes zu wählen.

Die Ausrüstungen müssen so beschaffen sein, dass eine maximal einstellbare Länge zwischen Anschlagpunkt und Auffangösen am Auffanggurt von 1,80m nicht überschritten werden kann.

Bei Arbeiten jeglicher Art sowie beim Verfahren der Bühne wird ein Höhensicherungsgerät (speziell für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen geprüft/zugelassen) empfohlen.

Alternativ hierzu kann auch ein in der Länge verstellbares Verbindungsmittel mit energieabsorbierender Funktion (Bandfalldämpfer) bzw. ein mitlaufendes Auffanggerät mit beweglicher Führung eingesetzt werden (geprüft und zugelassen für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen).

Diese Ausrüstungen müssen jederzeit so kurz wie möglich eingestellt sein (≤ 1,8 m).