Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz
vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln
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Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz
vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln
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Gefährdungen von Personen durch Absturz
– Bereitstellung und Benutzung von Leitern
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Gefährdungen von Personen durch Absturz
– Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
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Gefährdungen von Personen durch Absturz
– Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln
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Das Aus- und Übersteigen aus Hubarbeitsbühnen in der Höhe ist verboten. Dennoch können besondere Umstände eintreten, die das Verlassen der Plattform erlauben.
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(DACHS = Internationale Arbeitsgruppe Deutschland, Österreich, Schweiz, Südtirol)
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Selbstfahrende Ausleger-Hubarbeitsbühnen sind ein viel genutztes Arbeitsmittel, das die Arbeiten in der Höhe deutlich sicherer und effektiver macht. Die Gefahr, aus dem Korb geschleudert zu werden, ist bei diesen Auslegerbühnen aber immer gegenwärtig, und in der Regel nicht vorhersehbar.
Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist daher ein wichtiger Baustein in der Sicherheitshierarchie. Deutlich wurde bei den praktischen Versuchen, dass nur durch Rückhalten der Person im Arbeitskorb schwere Verletzungen, Lebensgefahr und Probleme bei der Rettung verhindert werden können. Zudem kann es bei sehr leicht gebauten Bühnen bei einem Absturz durch die auftretenden Fangkräfte zu Festigkeits- und Stabilitätsproblemen in der Korbstruktur kommen – oder sogar zum Umsturz der ganzen Bühne.
Deshalb ist jegliches Herausschleudern von Personen mit allen Mitteln zu vermeiden. Der Test hat deutlich gezeigt, dass für Hubarbeitsbühnen zugelassene Höhensicherungsgeräte, wie der Acccon Click Block allen anderen Systemen hinsichtlich Funktionalität und Sicherheit weit überlegen sind.
Technische Regeln für Betriebssicherheit Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
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