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Sicherheitsgeschirr auf mobilen Hubarbeitsbühnen

Selbstfahrende Ausleger-Hubarbeitsbühnen sind ein viel genutztes Arbeitsmittel, das die Arbeiten in der Höhe deutlich sicherer und effektiver macht. Die Gefahr, aus dem Korb geschleudert zu werden, ist bei diesen Auslegerbühnen aber immer gegenwärtig, und in der Regel nicht vorhersehbar.

Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist daher ein wichtiger Baustein in der Sicherheitshierarchie. Deutlich wurde bei den praktischen Versuchen, dass nur durch Rückhalten der Person im Arbeitskorb schwere Verletzungen, Lebensgefahr und Probleme bei der Rettung verhindert werden können. Zudem kann es bei sehr leicht gebauten Bühnen bei einem Absturz durch die auftretenden Fangkräfte zu Festigkeits- und Stabilitätsproblemen in der Korbstruktur kommen – oder sogar zum Umsturz der ganzen Bühne.

Deshalb ist jegliches Herausschleudern von Personen mit allen Mitteln zu vermeiden. Der Test hat deutlich gezeigt, dass für Hubarbeitsbühnen zugelassene Höhensicherungsgeräte, wie der Acccon Click Block allen anderen Systemen hinsichtlich Funktionalität und Sicherheit weit überlegen sind.

Ergebnis der BG PSAgA Arbeitsgruppe / April 2012

Geeignete Anschlageinrichtungen ( ≥ 3 kN) müssen im Arbeitskorb vorhanden sein.

Beim Verfahren der Auslegerbühne mit abgesenktem Arbeitskorb ist die kürzest mögliche Verbindung zwischen Anschlagpunkt und der vorderen, sternalen Öse des Auffanggurtes zu wählen.

Die Ausrüstungen müssen so beschaffen sein, dass eine maximal einstellbare Länge zwischen Anschlagpunkt und Auffangösen am Auffanggurt von 1,80m nicht überschritten werden kann.

Bei Arbeiten jeglicher Art sowie beim Verfahren der Bühne wird ein Höhensicherungsgerät (speziell für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen geprüft/zugelassen) empfohlen.

Alternativ hierzu kann auch ein in der Länge verstellbares Verbindungsmittel mit energieabsorbierender Funktion (Bandfalldämpfer) bzw. ein mitlaufendes Auffanggerät mit beweglicher Führung eingesetzt werden (geprüft und zugelassen für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen).

Diese Ausrüstungen müssen jederzeit so kurz wie möglich eingestellt sein (≤ 1,8 m).